Hinweise zu Behördenanträgen

Damit wir die medizinischen Anfragen von Behörden korrekt und in Ihrem Sinne voll umfänglich beantworten können, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Bitte besprechen Sie Anträge z.B. an das Versorgungsamt VORHER mit uns. Wir helfen ggf. die korrekten medizinischen Diagnosen anzugeben, damit der Antrag zügig und eindeutig bearbeitet werden kann.

Wir können Anfragen von Behörden im Rahmen von Antragsbearbeitungen nur so gut bearbeiten, wie uns Unterlagen z.B. von Fachärzten vorliegen. Fehlende Unterlagen sind ein häufiges Problem: Weder unsere Praxis noch das Amt haben dann Kenntnis von den medizinischen Problemen, die bei Ihrem Facharzt betreut werden. Achten Sie bitte daher darauf, sich in jedem Quartal eine Überweisung zum Facharzt mitzunehmen und geben dort unsere Praxis als Befundempfänger an. Geben Sie alle Befunde, die Sie zur Weiterleitung an uns erhalten haben, im Original oder Kopie bei uns ab.

Liegen uns nur wenige Daten oder Auskünfte von Ihnen vor, bekommen Sie ggf. von unserer Praxis einen Fragebogen zum Ausfüllen. Bitte geben Sie in dem Fragebogen möglichst genau und in ausreichendem Umfang Antwort auf die Fragen.

Antrag auf Kur oder Rehabilitation
Berufstätige können sich zu allen Möglichkeiten verschiedener Kurformen und Rehabilitationen bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen und dort den Antrag stellen. Ggf. erhalten Sie ein Arztformular für den behandelnden Arzt. Planen Sie ggf. 1-3 Monate Bearbeitungszeit bis zum Kurtermin ein.

Rentner (Altersrente) melden sich mit dem Wunsch nach einer Maßnahme bitte bei uns, wir stellen den Antrag an die Krankenkasse (Kostenträger).

Patienten mit EU-Rente oder anderen Leistungen müssen zunächst den Kostenträger klären lassen – hier genügt oft eine Nachfrage bei der Krankenkasse.

Mutter- / Vater-Kind-Kuren können über die Hausarztpraxis beantragt werden. Bitte holen Sie sich einen Termin bei uns, damit wir medizinische Probleme im Vorfeld erkennen oder ausschließen können.

Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Operationen werden durch die behandelnde Klinik beantragt. Die Bearbeitungszeit ist entsprechend kurz.

Schwerbeschädigtenausweis / GdB
Der Antrag auf einen Schwerbeschädigtenausweis erfolgt beim Versorgungsamt. Bitte informieren Sie uns vor der Antragstellung. Wir helfen ggf. die Diagnosen, auf die Sie den Grad der Behinderung geltend machen möchten, medizinisch korrekt einzutragen. Das erleichtert dem Amt, unserer Praxis und dem Gutachter die Arbeit. Nach Eingang Ihres Antrags beim Versorgungsamt erhält unsere Praxis einen Arztfragebogen, der sich auf die angegebenen Diagnosen bezieht. Dieser wird von uns bearbeitet und mit den entsprechenden medizinischen Befunden, die bei uns vorliegen (siehe Hinweise oben), an das Versorgungsamt geschickt. Ein Gutachter entscheidet dann anhand der vorliegenden Unterlagen über Ihren Antrag.

Adresse Versorgungsamt Rostock:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Versorgungsamt Dezernat Rostock
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Antragsformulare und weitere Hinweise finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Erwerbsunfähigkeitsrente
Den Antrag auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente stellen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser schreibt unsere Praxis dann an und fordert sich mit einem Arztfragebogen Ihre medizinischen Unterlagen an.

Pflegegrad
Für Pflegeleistungen ist die Pflegeversicherung zuständig. Um einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Für die Einstufung in einen Pflegegrad wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) sich bei Ihnen melden, um entweder einen Hausbesuch zu machen oder – aufgrund der Coronaschutz-Vorschriften- ein Telefongespräch zu führen.

Sie können sich auf den Termin mit dem MDK vorbereiten:
Führen Sie Tagebuch, welche Leistungen Angehörige oder Pflegepersonen übernehmen und notieren Sie auch den Zeitaufwand dafür. Stellen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen – Medikamentenplan, Diagnosenliste, wichtige Facharztbefunde und Klinikberichte. Benötigen Sie dabei Hilfe, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns.

Als Literatur empfehlen wir die Broschüren und Bücher der Stiftung Warentest zum Thema. Unterstützung erhalten Sie auch im Pflegestützpunkt, einer öffentlich getragenen Beratungsstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Pflegestützpunkt Lütten-Klein
Warnowallee 31c
18107 Rostock
(Eingang neben dem Bäcker, 1. Etage, direkt beim Ortsamt)