Maskenpflicht in der Praxis

Ab 8.4.2023 besteht in der Praxis eine Maskenpflicht nach Hausrecht. Wir schützen damit Sie als Patienten und die Mitarbeiter in der Praxis vor Ansteckung mit Atemwegserregern wie Covid19, Influenza, RSV, Hämophilus influenzae, Streptokokken, Coxsackie-Viren usw. Bitte beachten Sie, dass Sie im Wartezimmer gemeinsam mit vielen Menschen, darunter Covid19-Erkrankten, sitzen und es sich um einen begrenzt belüftbaren Raum mit Anreicherung von infektiösem Aerosol handelt, das Sie ohne Maske in größerer Menge einatmen werden.